Polizei

Psychoaktive Pilze aufgefunden

Am Dienstagvormittag kontrollierte eine Streife der Schleierfahndung einen 24-jährigen tschechischen Staatsangehörigen in Cham. Der Mann führte in seinem Rucksack psilocybinhaltige Pilze mit sich. Zudem fanden die Beamten noch eine geringe Menge Marihuana und ein Kampfmesser auf. Die Gegenstände wurden sichergestellt und entsprechende Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Eine weitere Feststellung in Bezug auf psychoaktive Pilze machten Beamte der Grenzpolizei am Mittwochnachmittag bei der Kontrolle eines 24-jährigen im Zug von München nach Prag. Der Mann hatte neben den Pilzen auch zwei LSD-Trips dabei, die im Gepäck aufgefunden und sichergestellt werden konnten. Den Mann erwartet ein Strafverfahren wegen Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz.

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Foto: Polizei

Cannabis aus Tschechien mitgebracht

Am Dienstagnachmittag reiste ein 18-jähriger amerikanischer Staatsangehöriger mit dem ALX von Tschechien nach Deutschland ein. Er wurde am Bahnhof in Furth im Wald kontrolliert und gab an, Marihuana zu besitzen, welches er in Tschechien erworben hat. Das Betäubungsmittel wurde sichergestellt. Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Einfuhr von Cannabis eröffnet. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte er seine Fahrt fortsetzen.   

Am Mittwochmorgen wurde am Further Bahnhof bei einem 24-jährigen eine geringe Menge Marihuana und ein angerauchter Joint aufgefunden. Auch hier wurde das Rauschmittel aus Tschechien mitgebracht und sichergestellt. Nachdem die Einfuhr von Cannabis weiterhin strafbewährt ist, wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Der 38-jährige Fahrer eines E-Scooters ohne Versicherungskennzeichen wurde am Dienstagabend in Furth im Wald in der Bahnhofstraße kontrolliert. Bei dem Mann wurden drogentypische Auffälligkeiten festgestellt. Ein Drogenvortest ergab, dass er unter dem Einfluss von Amphetamin und Cannabis stand. Die Weiterfahrt wurde unterbunden.

Der Mann wurde nach Durchführung einer Blutentnahme von der Polizei entlassen. Neben einem Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, erwartet den Mann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, welches mit 500 Euro Geldbuße, 2 Punkten im Fahreignungsregister sowie 1 Monat Fahrverbot geahndet wird.