Bundespolizei

Im Gleisbereich verirrt – Rettungseinsatz mit Hubschrauber erfolgreich

Am Sonntagnachmittag (30. Juni) meldete ein S-Bahn-Lokführer eine Person im Gleisbereich zwischen Neufahrn bei Freising und Pulling. Die Strecke wurde für ca. 40 Minuten gesperrt, während Einsatzkräfte eine blinde 44-jährige Österreicherin retteten. Es kam zu Ausfällen und Verspätungen im Bahnverkehr. Die Notfallleitstelle der Deutschen Bahn AG informierte die Bundespolizeiinspektion München über eine Person im Gleisbereich zwischen dem Bahnhof Neufahrn bei Freising und dem Haltepunkt Pulling.

Die Meldung war gegen 16 Uhr von einem Triebfahrzeugführer der S-Bahn-Linie S1 eingegangen, der eine Person im Gleisbereich festgestellt hatte. Die Bundespolizeiinspektion München veranlasste die Sperrung des betroffenen Streckenabschnitts. Sofort wurden mehrere Streifen der Bundespolizei sowie der PI Neufahrn entsandt. Zusätzlich wurde der Polizeihubschrauber der Bundespolizei Fliegerstaffel Oberschleißheim der Bundespolizei eingesetzt, um das Einsatzgebiet aus der Luft abzusuchen. Der Polizeihubschrauber konnte die Person schnell lokalisieren und landete, um die Sicherheit der Person bis zum Eintreffen der Bodenkräfte zu gewährleisten.

Bei der Person handelte es sich um eine 44-jährige Österreicherin, die aufgrund ihrer Blindheit unverschuldet in den Gefahrenbereich geraten war. Eine Streife der Polizeiinspektion Neufahrn begleitete die Frau anschließend sicher zu ihrem Wohnort zurück. Nach erfolgreichem Abschluss der Einsatzmaßnahmen hob die Bundespolizei die Streckensperrung über die Notfallleitstelle der Deutschen Bahn AG wieder auf. Die Sperrung dauerte ca. 40 Minuten und führte zu Ausfällen und Verspätungen im Zugverkehr.

Bundespolizei
Bahngleise Prävention

Alle vier Stunden ein Haftbefehl

Am Samstag (29. Juni) hat die Bundespolizei am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) vier Haftbefehle wegen verschiedenster Delikte vollstreckt. Zwei der Gesuchten, ein Rumäne und ein Deutscher, mussten eine Freiheitsstrafe antreten. Eine Rumänin und ein Iraner kamen nach Begleichung ihrer Justizschulden auf freien Fuß.

Bundespolizisten stoppten gegen Mitternacht ein in Rumänien zugelassenes Fahrzeug. Bei der Fahndungsüberprüfung des rumänischen Fahrers stellten die Beamten fest, dass gegen den 28-Jährigen bereits seit über drei Jahren ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München II vorlag. Der Mann war wegen Diebstahls, gefährlicher Körperverletzung, Betruges sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von fast 11.500 Euro verurteilt worden. Da der Straftäter die Summe nicht aufbringen konnte, lieferten ihn die Bundespolizisten zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Kempten ein.

Kurz nach Mitternacht ging den Bundespolizisten eine wegen Erschleichens von Leistungen gesuchte rumänische Fahrzeuginsassin ins Netz. Gegen die 23-Jährige lag seit zwei Jahren ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart vor. Außerdem war die Staatsanwaltschaft Neu-Ulm seit Oktober 2021 ebenso wegen Erschleichens von Leistungen per Aufenthaltsermittlung auf der Suche nach der Frau. Nachdem die Rumänin ihre Justizschulden in Höhe von 450 Euro beglichen hatte, durfte sie die Weiterfahrt antreten.

Gegen Mittag kontrollierten Bundespolizisten die Passagiere eines Fernreisebusses mit dem Routing Zürich-München. Ein iranischer Reisender konnte sich lediglich mit seinem schweizerischen Aufenthaltstitel ausweisen. Über einen für die Einreise notwendigen Reisepass verfügte der 35-Jährige nicht. Bei der Überprüfung fanden die Beamten heraus, dass der Migrant eine gültige deutsche Niederlassungserlaubnis besitzt. Außerdem lagen gegen den Iraner seitens der Staatsanwaltschaft München I ein Vollstreckungshaftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung wegen Nachstellung vor.

Der 35-Jährige war den deutschen Justizbehörden fast 4.000 Euro schuldig geblieben. Er konnte, mit Hilfe einer Bekannten, die vom Gericht verhängte Geldstrafe zahlen und damit eine Ersatzfreiheitsstrafe abwenden. Nachdem die Beamten den Iraner wegen versuchter unerlaubter Einreise angezeigt hatten, wurde er auf freien Fuß entlassen. Die Bundespolizisten informierten die für den Migranten zuständige Ausländerbehörde über den Sachverhalt.

Am Nachmittag kontrollierten Bundespolizisten den deutschen Fahrzeuglenker eines Wagens mit schweizerischer Zulassung. Bei der Überprüfung des Mannes schlug sogleich der Fahndungscomputer an. Der 45-Jährige wurde von der Staatsanwaltschaft Augsburg wegen Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht gesucht. Die Beamten führten den Verhafteten am Sonntagvormittag beim Amtsgericht Kempten vor und lieferten ihn anschließend in die Justizvollzugsanstalt Kempten ein.

Gewaltbereiter “Fußballfan” darf nicht einreisen

Die Bundespolizei Flughafen München hat am Freitag (29. Juni) einem britischen gewaltgeneigten “Fußballfan” die Einreise verweigert.

Anlässlich der Fußball-Europameisterschaft hat die Bundespolizei die Kontrollen auch an den Flughäfen intensiviert. Am vergangenen Freitag überprüften Bundespolizisten am Flughafen München die Passagiere des Fluges EZY2197 aus Manchester.

Bei der Grenzkontrolle fiel den Beamten ein 37-jähriger Brite auf. Dieser hatte nicht nur Eintrittskarten für das Spiel England-Slowenien im Gepäck. Vielmehr entdeckten die Bundespolizisten auch eine Fahndungsnotiz als “Gewalttäter Sport”. Da darüber hinaus konkret zu befürchten war, dass der Mann im Zusammenhang mit dem Fußballspiel Straftaten begehen würde, durfte er nicht einreisen. Der Brite wurde am Folgetag nach Manchester zurückgewiesen.

Ob und wo er dann den knappen Sieg der Engländer verfolgen konnte, ist nicht bekannt – jedenfalls nicht im Stadion.