Bundespolizei

Eine Fahrzeugbesatzung beschäftigt drei Sicherheitsbehörden

Am Montag (1. Juli) hat die Bundespolizei auf der BAB 96 zwei Serben gestoppt, die ohne gültige Reisedokumente in einem Auto ohne Versicherungsschutz unterwegs nach Deutschland waren. Bei dem Fahrzeuglenker stellten die Beamten zudem eine verbotene Substanz sicher.

Lindauer Bundespolizisten stoppten am Nachmittag an der Anschlussstelle Leutkirch Süd ein Fahrzeug mit deutscher Zulassung, welches mit zwei serbischen Insassen besetzt war. Bei der Kontrolle des 50-jährigen Fahrers und seiner 25-jährigen Partnerin, die über den Grenzübergang Hörbranz eingereist waren, stellten die Beamten fest, dass die ungarischen Aufenthaltstitel der beiden bereits abgelaufen waren. Weiterhin fanden die Polizisten bei der Überprüfung des Kennzeichens heraus, dass dieses im Fahndungssystem aufgrund einer fehlenden Haftpflichtversicherung zur Entstempelung ausgeschrieben war. Zugelassen war das Fahrzeug auf eine im Zollernalbkreis wohnhafte angebliche Bekannte des Fahrers. Bei der anschließenden Durchsuchung fanden die Bundespolizisten im Rucksack des Mannes außerdem zwei Ampullen Testosteron.

Die Beamten zeigten die Serbin und den Serben wegen versuchter unerlaubter Einreise an. Der Fahrer muss sich zudem wegen Beihilfe verantworten. Außerdem erhielt der 50-Jährige Anzeigen aufgrund der Verstöße gegen das Pflichtversicherungs- sowie Anti-Doping-Gesetz. Die Bundespolizisten übergaben die Bearbeitung des Verkehrsdeliktes an die zuständige Verkehrspolizei Kißlegg. Der Beschuldigte musste bei den Polizisten eine Sicherheitsleistung in Höhe von 700 Euro hinterlegen.

Die Beamten ermitteln nun auch die Halterin des unversicherten Autos. Außerdem übergaben die Bundespolizisten die sichergestellten Testosteron-Ampullen sowie die diesbezügliche Anzeigenbearbeitung an den zuständigen Zoll Friedrichshafen. Die Bundespolzisten wiesen die Serben am späten Abend nach Österreich zurück.

Bundespolizei Polizei
Bild: Symbolbild Bundespolizei

Fünf Strafbefehle in zwei Tagen

Zwischen Montag und Dienstag (2. Juli) hat die Rosenheimer Bundespolizei bei Grenzkontrollen fünf Männer mit ihren Justizschulden konfrontiert. Drei von ihnen konnten die jeweils vierstellige Geldstrafe bei einem Zwischenstopp in der Kontrollstelle an der A93 nahe Kiefersfelden zahlen. Den anderen beiden bleibt hingegen wohl nichts anders übrig, als ihre Haftstrafen im Gefängnis “abzusitzen”.

Bei der Überprüfung der Personalien eines rumänischen Fahrzeuginsassen an der Inntalautobahn fanden die Bundespolizisten heraus, dass gegen den 55-Jährigen ein Strafbefehl des Amtsgerichts Laufen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorlag. Demnach hatte er 5.500 Euro zu zahlen oder ersatzweise eine 110-tägige Freiheitsstrafe zu verbüßen. Da der Rumäne in der Lage war, die Forderung zu erfüllen, blieb ihm der Gang ins Gefängnis erspart.

Auch ein Georgier konnte die Fahrt fortsetzen, nachdem er seine Schulden beglichen hatte. Einem Strafbefehl des Amtsgerichts Dachau zufolge musste der 34-Jährige wegen eines zurückliegenden illegalen Aufenthalts in Deutschland 1.300 Euro zahlen. Wäre er hierzu nicht im Stande gewesen, hätte der Lkw-Fahrer angesichts der gerichtlich festgesetzten Ersatzfreiheitsstrafe seinem Beruf 65 Tage lang nicht nachkommen können.

Um 1.050 Euro musste ein Slowene seine Geldbörse “erleichtern”, da er sonst einen 21-tägigen Haftaufenthalt hätte antreten müssen. Der 37-Jährige war vom Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort verurteilt worden. In der Grenzkontrollstelle nutzte der Fahrer eines Transporters die kontrollbedingt eingelegte Pause, um den geforderten Betrag zu entrichten.

Auch bei einem Griechen “schlug der Polizeicomputer Alarm”. Die Überprüfung der Personalien des Pkw-Fahrers ergab, dass er von der Münchner Justiz gesucht wurde. Der 55-Jährige war der Gerichtskasse die wegen Betrugs angeordnete Geldstrafe in Höhe von 2.800 Euro schuldig geblieben. Mangels eigener finanzieller Möglichkeiten versuchte er, mit der Hilfe telefonisch verständigter Bekannter die geforderte Summe zu beschaffen. Die erhoffte Unterstützung blieb jedoch aus.

Daher brachten die Rosenheimer Bundespolizisten den Mann in die Justizvollzugsanstalt nach Bernau am Chiemsee. Dort trat er die vom Amtsgericht München festgesetzte 70-tägige Ersatzfreiheitsstrafe an. Nach dem Verbüßen der Haft dürfte seine finanzielle Lage jedoch prekär bleiben, da er sich gemäß Haftbefehl noch mit den fälligen Verfahrenskosten in Höhe von 5.200 Euro auseinandersetzen zu setzen hat.

Für die Dauer von fast sechs Wochen brachte die Bundespolizei einen polnischen Autofahrer in die Haftanstalt. Er war, wie sich bei der Grenzkontrolle herausstellte, in der Vergangenheit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.600 Euro verurteilt worden. Für den Fall, dass er nicht zahlen kann, hatte das Amtsgericht in Bautzen ersatzweise die 40-tägige Freiheitsstrafe angeordnet.