Bundespolizei

Zehnjähriger aus Guinea allein unterwegs

Die Bundespolizei hat am Montagmorgen (24. Juni) bei Grenzkontrollen an der A93 nahe Kiefersfelden in einem Reisebus mit italienischen Kennzeichen einen Jungen angetroffen, der ohne Begleitung unterwegs war. Papiere führte er nicht mit.

Eigenen Angaben zufolge stammt der Minderjährige ursprünglich aus Guinea, wo sich noch seine Eltern aufhalten sollen. Er erklärte, dass er zehn Jahre alt sei und in Deutschland leben und arbeiten wolle. Verwandte oder Bekannte habe er in der Bundesrepublik keine. Zuletzt hätte er sich in Italien einige Zeit in einer Flüchtlingsunterkunft aufgehalten. Von dort aus sei er auf eigenen Entschluss hin aufgebrochen.

Die Bundespolizei in Rosenheim verständigte das Jugendamt, das den jungen Guineer in seine Obhut nahm.

Bundespolizei fasst Rauschgiftschmuggler

Ein mit Haftbefehl gesuchter Deutscher ist der Bundespolizei am Bahnhof Freilassing ins Netz gegangen. Die Beamten haben bei dem polizeibekannten Mann außerdem einen mit 53 Gramm Metamphetamin gefüllten Luftballon gefunden.

Am Sonntag (23. Juni) um 09:25 Uhr hatte eine Streife der Bundespolizeiinspektion Freilassing den Reisenden in einer grenzüberschreitenden Regionalbahn kontrolliert. Der 33-jährige Deutsche wies sich mit einem Personalausweis aus. Ein Datenabgleich ergab einen Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft St. Goar wegen Gefährdung des Straßenverkehrs sowie zwei Fahndungsausschreibungen der Staatsanwaltschaft Frankenthal zur Aufenthaltsermittlung wegen eines besonders schweren Falls des Diebstahls sowie wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Zur weiteren Sachbearbeitung nahmen die Beamten den Deutschen zur Dienststelle mit. Die Polizisten durchsuchten dort auch den Rucksack des Mannes. Dabei stellten die Beamten einen, in der Rückenpolsterung des Rucksacks versteckten, blauen Luftballon fest. In dem Luftballon kam ein Druckverschlussbeutel mit einem unbekannten kristallinen Pulver zum Vorschein. Auf Nachfrage bestätigte der 33-Jährige, dass es sich bei der Substanz um Crystal Meth handelte. Des Weiteren fanden die Polizisten im Rucksack ein Klappmesser. Im Zusammenhang mit dem Besitz von Betäubungsmitteln wirkt das Mitführen eines gefährlichen Gegenstands strafverschärfend.

Gegen den Deutschen besteht der Verdacht der unerlaubten Einfuhr und des unerlaubten Besitzes einer nicht geringen Menge Betäubungsmittel unter Mitführen eines gefährlichen Gegenstandes. Da es sich hier um ein Verbrechen nach dem Betäubungsmittelgesetz handelt, hat das zuständige Zollfahndungsamt München die Sachbearbeitung übernommen.

Bundespolizei

Personenzug erfasst Radfahrer

Ein Personenzug erfasste am Montagmorgen (24. Juni) einen 45-Jährigen, der im Bereich der Bahnanlagen in Riem mit seinem Fahrrad “über die Gleise” abkürzen wollte. Der Verunfallte hatte großes Glück, er erlitt nur leichte Verletzungen.

Ein 45-jähriger Deutscher war gegen 08:20 Uhr zu Fuß mit seinem Fahrrad am Bahngleis unterwegs. Nach eigener Aussage wollte er abkürzen und befand sich deswegen mit seinem Fahrrad im Gleisbereich. Die Lokomotive eines in Gegenrichtung herannahenden Personenzuges (Zuglauf: Riem – Berg am Laim) erfasste den in Marokko Geborenen und schleuderte ihn sowie das Fahrrad zur Seite weg. Person und Fahrrad kamen im Grünbewuchs des Böschungsbereiches zum Liegen.

Der Triebfahrzeugführer leitete erst nach der Kollision eine Schnellbremsung ein. Er hatte das “Hindernis” zuvor nicht erkannt. Nach dem Stillstand des Zuges begab sich der 33-jährige DB-Mitarbeiter zum Verunfallten, leistete Erste Hilfe und setzte die Rettungskette in Gang. Der Verunfallte wurde in eine Münchner Klinik verbracht, wo ein offener Bruch an der Elle sowie ein Polytrauma der unteren Extremitäten diagnostiziert wurden. Nachdem der Verunfallte zunächst in den Schockraum verbracht worden, ging es ihm gegen Mittag bereits deutlich besser.

Reisende im Zug wurden durch die Schnellbremsung nicht verletzt. Ein Sachschaden an der Lokomotive entstand augenscheinlich nicht. Ob Abriebspuren an der Lokomotive auf einer Länge von ca. 80 cm mit der Kollision in Zusammenhang stehen, ist Gegenstand der Untersuchungen der Bundespolizei , die gegen den 45-Jährigen auch wegen des Verdachts eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr sowie Störung öffentlicher Betriebe ermittelt. Aufgrund des Vorfalls kam es zu bahnbetrieblichen Behinderungen auf der Strecke Ostbahnhof – Riem.