Bei Grenzkontrollen an der A6 bei Waidhaus hat die Bundespolizei am Samstag, 31. Oktober, zwei offene Haftbefehle gegen einen 24-jährigen Ukrainer festgestellt. Ein Bekannter des Mannes beglich die ausstehenden Justizschulden in Höhe von insgesamt 4.700 Euro. Damit konnte der 24-Jährige mehrwöchige Ersatzfreiheitsstrafen abwenden. Zwei offene Haftbefehle wegen unbezahlter Geldstrafen

Bei der Kontrolle überprüften die Beamten der Bundespolizeiinspektion Waidhaus die Personalien des Mannes. Dabei stellte sich heraus, dass zwei Staatsanwaltschaften nach ihm suchten und Vollstreckungshaftbefehle vorlagen.

Hintergrund waren nicht bezahlte Geldstrafen und Verfahrenskosten. Das Amtsgericht Landshut hatte den Mann im März 2024 wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 2.200 Euro verurteilt. Zusätzlich waren noch rund 500 Euro an Verfahrenskosten offen.

Ein Jahr später verurteilte ihn das Amtsgericht Wuppertal wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu einer weiteren Geldstrafe von 2.000 Euro. Da der Mann die Forderungen bislang nicht beglichen hatte, ordneten die Staatsanwaltschaften Landshut und Wuppertal jeweils mehrwöchige Ersatzfreiheitsstrafen an.

Bekannter bezahlt die ausstehenden 4.700 Euro

Der 24-Jährige verfügte nach Angaben der Bundespolizei selbst nicht über die erforderlichen finanziellen Mittel. Ein Bekannter übernahm deshalb die Zahlung und beglich die geforderten Beträge vollständig bei der Bundespolizei in Landshut.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der Mann seine Reise fortsetzen.