Bei Grenzkontrollen in Waldsassen hat die Bundespolizei am Freitag, 17. Oktober, in fünf Fällen verbotene Pyrotechnik und Waffen entdeckt. Die kontrollierten Personen waren zuvor aus Tschechien nach Deutschland eingereist. Die Beamten stellten die Gegenstände sicher und leiteten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Sprengstoff- beziehungsweise Waffengesetz ein.
440 Böller und Teleskopschlagstock im Auto
Am Freitagmittag kontrollierten die Beamten einen 42-jährigen Deutschen, der mit seinem Pkw über die B299 aus Tschechien eingereist war. Obwohl er bei der Befragung angab, keine verbotenen Gegenstände dabeizuhaben, fanden die Bundespolizisten bei der Durchsuchung des Fahrzeugs 440 Böller der Kategorie F4 in einer Reisetasche auf der Rücksitzbank. In der Ablage der Fahrertür lag zudem ein Teleskopschlagstock.
Am Nachmittag entdeckten die Einsatzkräfte bei einem 21-jährigen Deutschen ebenfalls verbotene Feuerwerkskörper. Dieser hatte Böller der Kategorie F4 in einer Damenhandtasche im Kofferraum versteckt.
Schlagring und Teleskopschlagstock entdeckt
Kurz darauf kontrollierten die Beamten einen 47-jährigen Mann. In einer Jackentasche im Kofferraum fanden sie einen Schlagring und einen Teleskopschlagstock.
Mehr als fünf Kilogramm Feuerwerk im Fahrzeug
Am frühen Abend geriet ein weiterer Pkw am Grenzübergang Waldsassen in den Fokus der Bundespolizei. Ein 20-jähriger Deutscher saß als Beifahrer im Fahrzeug und gab zunächst ebenfalls an, keine verbotenen Gegenstände mitzuführen.
Bei der Kontrolle fanden die Beamten im Kofferraum und im Fußraum mehr als fünf Kilogramm Feuerwerkskörper, darunter zwei Kugelbomben. Die Nettoexplosivmasse betrug insgesamt 2.800 Gramm. Der 18-jährige Fahrer hatte außerdem ein verbotenes Elektroimpulsgerät dabei.
Ermittlungsverfahren eingeleitet
Da die Betroffenen die erforderlichen sprengstoffrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllten, stellte die Bundespolizei die Pyrotechnik und die Waffen sicher. Gegen die Beteiligten wurden jeweils Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Sprengstoff- beziehungsweise Waffengesetz eingeleitet.
