Drei Monate Restfreiheitsstrafe
Am Sonntag, 18. Oktober, kontrollierten Bundespolizisten am Hauptbahnhof Regensburg einen 47-jährigen Polen. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Amberg wegen falscher uneidlicher Aussage mit einem Haftbefehl nach ihm fahndete.
Die Bundespolizei nahm den Mann fest und brachte ihn zur Dienststelle. Da er noch eine Restfreiheitsstrafe von drei Monaten verbüßen muss, lieferten ihn die Beamten anschließend in die Justizvollzugsanstalt Regensburg ein.
