Syrer trotz Einreiseverbots unterwegs

Bei Grenzkontrollen am Mittwoch, 21. Oktober 2026, kontrollierten Bundespolizisten in einem Fernreisebus von Prag nach Mailand einen 21-jährigen syrischen Staatsangehörigen. Obwohl er einen gültigen griechischen Reiseausweis für Flüchtlinge und einen griechischen Aufenthaltstitel vorlegte, stellten die Beamten ein bestehendes Einreise- und Aufenthaltsverbot fest.

Der Mann hatte 2024 in Deutschland Asyl beantragt. Nach der Ablehnung seines Antrags durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wurde ein 30-monatiges Einreise- und Aufenthaltsverbot verhängt, das bis zum 1. April 2028 gilt. Die Bundespolizei nahm ihn fest, leitete ein Ermittlungsverfahren wegen versuchter unerlaubter Einreise ein und wies ihn nach Tschechien zurück.

Georgier überschreitet erlaubte Aufenthaltsdauer

Ebenfalls am Mittwoch kontrollierten die Beamten einen 40-jährigen Georgier in einem Fernreisebus von Prag nach Pisa. Der Mann hatte sich bereits elf Tage länger als erlaubt im Schengenraum aufgehalten. Georgische Staatsangehörige dürfen sich grundsätzlich bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen visumfrei dort aufhalten.

Bei der Durchsuchung seines Gepäcks fanden die Polizisten außerdem 0,36 Gramm eines Tabak-Cannabis-Gemischs. Gegen den Mann wurden Ermittlungsverfahren wegen versuchter unerlaubter Einreise und eines möglichen Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz eingeleitet. Die Einreise wurde ihm verweigert. Seine Rückführung auf dem Luftweg nach Georgien ist geplant.