Ein 70-Jähriger aus Furth im Wald erhielt nach der Erstellung einer angeblich kostenlosen Patientenverfügung eine Rechnung über 40 Euro. In weiteren E-Mails wechselten die geforderten Beträge und Bankverbindungen. Der Mann zahlte nicht – die Polizei ermittelt wegen Betrugsverdachts.
Meta-Description: Ein Mann aus Furth im Wald erhielt Zahlungsforderungen für eine online erstellte Patientenverfügung. Die Polizei warnt vor möglichen Betrugsmaschen.
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Betrugsverdacht nach Erstellung einer Patientenverfügung in Furth im Wald
Ein 70-jähriger Mann aus Furth im Wald hat bei der Polizei Anzeige erstattet, nachdem er im Zusammenhang mit einer online erstellten Patientenverfügung mehrere Zahlungsaufforderungen erhalten hatte. Die Erstellung war auf einer Internetplattform zunächst als kostenlos angeboten worden. Ein finanzieller Schaden entstand bislang nicht.
Rechnung über 40 Euro – weitere Forderungen folgten
Der Mann hatte über eine Internetplattform eine Patientenverfügung erstellt und den Vorgang zunächst ohne Schwierigkeiten abgeschlossen. Als er sich später über die Erstellung einer Vorsorgevollmacht informierte, stellte er fest, dass hierfür Kosten anfallen würden. Von einer kostenpflichtigen Beauftragung sah er ab.
Anschließend erhielt er jedoch eine Rechnung über 40 Euro für die bereits erstellte Patientenverfügung. Als Zahlungsempfänger war zunächst eine Adresse in den USA angegeben. Der 70-Jährige überwies den Betrag nicht.
In weiteren E-Mails wurden unterschiedliche Summen gefordert. Auch die Zahlungsempfänger beziehungsweise Bankverbindungen änderten sich. Zuletzt sollte das Geld auf ein litauisches Konto überwiesen werden.
Verbraucherzentrale riet zur Vorsicht
Nach einer telefonischen Rücksprache mit der Verbraucherzentrale wurde der Mann darauf hingewiesen, dass es sich möglicherweise um eine bekannte Betrugsmasche handeln könnte.
Ob bei der Erstellung der Patientenverfügung tatsächlich auf mögliche Kosten hingewiesen wurde oder entsprechende Hinweise übersehen worden sein könnten, ist bislang nicht abschließend geklärt.
Da der Mann keine der geforderten Zahlungen leistete, entstand ihm bislang kein finanzieller Schaden.
Polizei warnt vor unklaren Zahlungsforderungen
Die Polizei weist darauf hin, bei vermeintlich kostenlosen Angeboten im Internet besonders auf mögliche Folgekosten und die geltenden Zahlungsbedingungen zu achten.
Unberechtigte oder nicht nachvollziehbare Zahlungsaufforderungen sollten nicht ungeprüft beglichen werden.
